Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 2 Absatz 5,
5.
Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
6.
Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Faksimile oder Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person der zuständigen Stelle.
2 3Teil B – Zeugnis mit Prüfungsergebnissen:
3 4Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich: 5
1.
Angabe der Handlungsbereiche nach § 4 Absatz 2,
2.
Angabe der Prüfungsergebnisse der drei schriftlichen Aufgabenstellungen in der schriftlichen Prüfung,
3.
Angabe der Prüfungsergebnisse der Präsentation und des Fachgesprächs in der mündlichen Prüfung,
4.
die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
5.
die Gesamtnote als Dezimalzahl,
6.
die Gesamtnote in Worten,
7.
Befreiungen nach § 8,
8.
Bescheinigung der Befreiung vom schriftlichen Teil der Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung nach § 13.
Ersetzt V 806-22-6-53 v. 26.10.2015 I 1819 (BibuchhFPrV)